Indo Cooperation UG - AGB
§ 1 Geltungsbereich und Anbieter
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle zwischen der Indo Cooperation UG, vertreten durch ihren Geschäftsführer Herrn Dogus Ünsalan, Rolandstr. 2-3, 30161 Hannover, E-Mail: info@palm-co.de (im Folgenden: Anbieter oder Auftragnehmer) und dem Auftraggeber (im Folgenden: Kunde) über die Website des Anbieters abgeschlossenen Verträge. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung schriftlich und ausdrücklich zu.
1.2. Der Auftraggeber im Sinne der vorliegenden AGB sind Unternehmer (§ 14 BGB). Unternehmer ist gemäß § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen, beruflichen Tätigkeit handelt.
§ 2 Vertragsanbahnung und Zustandekommen des Vertrages
2.1. Alle Angebote und die Präsentation der Dienstleistungen auf der Webseite des Anbieters oder in sonstigen Medien sind freibleibend und stellen kein rechtlich bindendes Angebot dar. Die Leistungen werden individuell zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber vereinbart.
2.2. Ein Vertrag zwischen dem Kunden und dem Anbieter kommt zustande, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
Wenn der Auftragnehmer die Buchung des Kunden ausdrücklich bestätigt. Diese Bestätigung kann in schriftlicher Form, per E-Mail oder durch eine andere vereinbarte Kommunikationsmethode erfolgen. Wenn eine Angebotsannahmeerklärung des Auftraggebers, egal in welcher Form (Telefon, Brief, E-Mail, Messenger, etc.), mit oder ohne Unterschrift des Kunden zustande kommt. Wenn der Auftragnehmer mit der Ausführung der bestellten Dienstleistungen begonnen hat. In diesem Fall ist keine gesonderte Bestätigung der gebuchten Dienstleistungen notwendig, da der Beginn der Ausführung als stillschweigende Annahme des Vertrages durch den Auftragnehmer gewertet wird.
2.3. Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag zwischen den Parteien auf unbestimmte Zeit geschlossen. Dies bedeutet, dass der Vertrag solange in Kraft bleibt, bis er gemäß den Bestimmungen dieser AGB gekündigt wird.
2.4. Den Abschluss eines Vertrages kann der Anbieter von der Prüfung der vom Kunden über sich angegebenen Daten, insbesondere der Firma, den Namen natürlicher Personen, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse, abhängig machen. Sollte bereits vor Überprüfung der Daten ein Vertrag zustande gekommen sein, so erfolgt der Vertragsabschluss unter dem Vorbehalt, dass die vom Kunden angegebenen Daten richtig sind.
§ 3 Dienstleistung
3.1. Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Vereinbarung und dem rechtzeitigen Eingang der Zahlungen, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Dienste, die dieser abonniert hat, für die vereinbarte Laufzeit zur Verfügung. Der Auftragnehmer wird alle wirtschaftlich zumutbaren Anstrengungen unternehmen, dem Auftraggeber die Dienste, vorbehaltlich von geplanten Ausfallzeiten wie z.B. bei Wartungsarbeiten, verfügbar zu machen. Der Auftragnehmer kann die Dienste jederzeit ohne Angabe von Gründen ersetzen, ändern oder einstellen.
3.2. Der Auftraggeber darf die Dienste des Auftragnehmers ausschließlich gemäß der Bedingungen der Vereinbarung nutzen. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, im Rahmen der Formulare im Anmeldeprozess genaue, aktuelle und vollständige Informationen über sich bereitzustellen. Dies sind die Registrierungsdaten.
3.3. Der Auftraggeber erklärt sich zudem einverstanden, diese Registrierungsdaten aktuell zu halten und im Falle einer Änderung anzupassen. Die Sicherheit von Passwörtern und Identifikationsinformationen gewährleistet der Auftraggeber und teilt dem Auftragnehmer unverzüglich jede unbefugte Nutzung mit. Der Auftraggeber übernimmt die alleinige Verantwortung für alle Aktivitäten in seinem Konto.
3.4. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen abzunehmen, sobald der Auftragnehmer die Fertigstellung angezeigt hat und die Dienstleistungen den vertraglich vereinbarten Spezifikationen entsprechen.
3.5. Für die Bereitstellung und Übernahme der damit in Verbindung stehenden Kosten aller zur Nutzung der Dienstleistung des Auftragnehmers benötigten Infrastruktur und Ausrüstung, wie einen Internetanschluss und einen Computer, ist der Auftraggeber verantwortlich.
3.6. Unter folgenden Voraussetzungen, dessen Eintritt im Ermessen des Auftragnehmers liegt, kann der Auftragnehmer das Konto des Auftraggebers ohne vorherige Ankündigung kündigen:
Der Auftraggeber verstößt gegen diese Vereinbarungen. Der Auftraggeber missbraucht die Dienste des Auftragnehmers für illegale Zwecke. Der Auftraggeber teilt seine Benutzerdaten mit Unbefugten.
3.7. Im Rahmen des Abonnements des Auftraggebers kann der Auftraggeber die Dienstleistung für eine beliebige Anzahl von Projekten nutzen. Der Auftragnehmer akzeptiert unbegrenzt viele Anfragen und Revisionen. Das Output-Volumen bzw. die Output-Geschwindigkeit hängen von folgenden Faktoren ab:
Art des Abonnements des Auftraggebers Komplexität der Anfragen des Auftraggebers Güte und Vollständigkeit der Auftragsbeschreibung des Auftraggebers Gesamtanzahl aller Anfragen
3.8. Der Anbieter garantiert für keine individuelle Auftrags-Anfrage eine dezidierte Erledigungs-Geschwindigkeit. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jeden Auftrag im Rahmen des Abonnements, der Zumutbarkeit und der Komplexität so schnell wie möglich zu erledigen. Zudem garantiert der Auftragnehmer für kein Abonnement bzw. keinen Plan eine Mindestmenge an erledigten Aufträgen.
3.9. Der Auftraggeber erklärt sich bereit, alle von dem Auftragnehmer gelieferten Ergebnisse auf Fehler zu untersuchen. Sollte ein Fehler während eines aktiven Abonnements gemeldet werden, korrigiert der Auftragnehmer diesen im Rahmen einer Revision.
3.10. Für inaktive Abonnements gilt, dass ein Fehler maximal 7 Werktage nach Lieferung des Auftrages reklamiert werden kann. Sollte ein Fehler nach Ablauf dieser Frist gemeldet werden, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung.
§ 4 Arbeitszeit und Arbeitstage
Definitionen Bali-Zeit: Die offizielle Zeitzone von Bali, Indonesien, auch bekannt als Central Indonesia Time (CIT), welche 8 Stunden vor der koordinierten Weltzeit (UTC+8) liegt. Feiertage: Es gelten gesetzlich anerkannte indonesische und balinesische Feiertage.
4.1. Der Auftragnehmer bietet Dienstleistungen, deren Erbringung sich nach der Arbeitszeit in der Zeitzone von Bali, Indonesien (Central Indonesia Time, CIT), richtet. Diese Arbeitszeit ist verbindlich und gilt unabhängig vom Standort des Auftraggebers.
4.2. Die Arbeitszeit des Auftragnehmers erfolgt ausschließlich an Werktagen von Montag bis Freitag.
4.3. An Wochenenden (Samstag und Sonntag) sowie an gesetzlichen balinesischen Feiertagen werden keine Arbeitsleistungen erbracht. Der Auftragnehmer wird die Anfragen so schnell wie möglich nach den Feiertagen bearbeiten.
4.4. Bei Dienstleistungen, die im Rahmen eines monatlichen Flatrate-Modells (nachfolgend: Monatsflat) gebucht sind, werden keine genauen Arbeitsstunden pro Kalendertag festgelegt. Die Leistungen werden in Form von einem Monat erbracht, wobei die spezifische Arbeitszeit innerhalb eines Arbeitstages flexibel ist. Die Monatsflat umfasst die im jeweiligen Vertrag spezifizierten Leistungen. Der Anbieter bemüht sich, die vereinbarten Leistungen im Rahmen der Monatsflat stets verfügbar zu halten. Ein Anspruch auf ununterbrochene Verfügbarkeit besteht jedoch nicht.
4.5. Bei Dienstleistungen, die auf Stundenbasis gebucht sind, erfolgt die Abrechnung auf Grundlage der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden. Der Stundensatz für die vom Auftragnehmer erbrachten Dienstleistungen wird im jeweiligen Vertrag oder Angebot festgelegt.
§ 5 Zeiterfassung
5.1. Der Auftragnehmer nutzt ein Zeiterfassungssystem zur Dokumentation der Arbeitszeiten und der erbrachten Dienstleistungen. Die Auswertung der Zeiterfassung dient als Grundlage für den Nachweis der erbrachten Dienstleistungen gegenüber dem Kunden.
5.2. Der Auftraggeber hat das Recht, einen Nachweis über die erbrachten Dienstleistungen zu verlangen. Dieser Nachweis wird ausschließlich auf Nachfrage des Auftraggebers erbracht. Der Nachweis erfolgt durch die Auswertung der Zeiterfassung und wird dem Auftraggeber in geeigneter Form zur Verfügung gestellt.
§ 6 Pflichten des Auftragnehmers
6.1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vereinbarten Dienstleistungen sorgfältig und fachgerecht zu erbringen und stellt sicher, dass stets ausreichend Kapazitäten vorhanden sind, um die vereinbarten Leistungen innerhalb der festgelegten Fristen zu erbringen.
6.2. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die notwendigen personellen und materiellen Ressourcen bereitzustellen, um die vereinbarten Dienstleistungen ordnungsgemäß zu erfüllen. Einarbeitungszeiten des vom Auftragnehmer bereitgestellten Personals gelten als Teil der vertraglich vereinbarten Dienstleistungen und sind vom Auftraggeber zu vergüten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Einarbeitungszeit so effizient wie möglich zu gestalten.
6.3. Der Auftragnehmer haftet nicht für Verzögerungen oder Leistungsausfälle, die durch Ereignisse höherer Gewalt verursacht werden. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Streiks, behördliche Anordnungen oder sonstige unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.
§ 7 Eigentumsrechte und Lizenzen
7.1. Für alle Daten und Materialien, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer im Rahmen der Nutzung der Dienstleistung zur Verfügung stellt, ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber erklärt, dass er Eigentümer daran ist oder über alle erforderlichen Rechte, Lizenzen und Genehmigungen für die Verwendung und Verbreitung verfügt. Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer eine weltweite, nicht exklusive und gebührenfreie Lizenz für die Nutzung und den Zugriff auf diese Daten und Materialien zur Bereitstellung der Dienstleistung.
7.2. Der Auftragnehmer erteilt dem Auftraggeber vollumfängliche, einfache Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Erzeugnissen bzw. Werken, bei denen der Auftragnehmer, bzw. seine Mitarbeiter oder vom Auftragnehmer beauftragte Dritte, Urheber sind. Der Auftraggeber ist berechtigt, die überlassenen Werke nach eigenem Ermessen zu nutzen. Das betrifft unter anderem die Veröffentlichung, die Vervielfältigung und die Verbreitung sowie die Veränderung und Abwandlung der Erzeugnisse bzw. Werke.
§ 8 Abonnement, Preise und Vergütung
8.1. Die Preise vom Anbieter verstehen sich netto ausschließlich gesetzlicher Umsatzsteuer. Soweit nicht anders angegebenen, handelt es sich um Euro-Preise. Bei den zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossenen Verträgen handelt es sich um Dienstverträge. Soweit nicht anders vereinbart, beginnt die Laufzeit des Vertrages mit Zustandekommen des Vertrages und wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern keine Mindestvertragslaufzeit vereinbart wurde.
8.2. Zur Nutzung der Dienstleistung vom Auftragnehmer ist die Zahlung einer wiederkehrenden Gebühr und der Abschluss mindestens eines vom Anbieter angebotenen Abonnements notwendig. Bevor der Auftragnehmer in irgendeiner Verpflichtung zur Erfüllung seiner Leistung steht, sind die Gebühren inkl. Umsatzsteuer in voller Höhe im Vorhinein zu entrichten. Soweit nicht anders vereinbart, werden die Vergütungen monatlich fällig.
8.3. Der Auftraggeber willigt mit Abschluss eines Abonnements über die Internetseite des Anbieters dazu ein, dass der Auftragnehmer die wiederkehrenden Gebühren inkl. Steuern des Abonnements über die vom Auftraggeber hinterlegte Zahlungsmethode, ab seinem Registrierungsdatum, in dem von ihm gewünschten Abrechnungsintervall, einzieht. Für überfällige Gebühren fallen nach dem Ablauf eines Monats nach dem Tag der Fälligkeit der Zahlung Verzugszinsen in Höhe des gesetzlich zugelassenen Höchstsatzes an. Der Anbieter behält sich vor, das Konto vom Auftraggeber im Falle einer Nichtzahlung von geschuldeten Beträgen zu kündigen.
8.4. Eine Pausierung des Abonnements ist jeweils zum Ende eines Abrechnungsintervalls möglich und kann über die Plattform erklärt werden. Eine Pause kann für maximal 3 Monate eingestellt werden. Im Anschluss an die Pause beginnt das Abonnement erneut mit dem zuletzt vom Auftraggeber eingestellten Abrechnungsintervall.
8.5. Der Anbieter behält sich vor, die Höhe der Gebühren eines Abonnements mit einer Vorankündigung von 7 Tagen anpassen zu können. Die Anpassung wird zum nächsten Abrechnungsintervall gültig. Sollte das nächste Abrechnungsintervall vor Ablauf der 7 Tage Vorankündigungsfrist beginnen, wird die Höhe der Gebühr zum übernächsten Abrechnungsintervall angepasst.
8.6. Bei Beauftragung von Dienstleistungen auf Stundenbasis verpflichtet sich der Auftraggeber, ein vereinbartes Stundenkontingent vollständig abzunehmen. Nicht in Anspruch genommene Stunden verfallen am Ende der Vertragslaufzeit und werden dennoch in Rechnung gestellt. Sollte der Auftraggeber während der Vertragslaufzeit entscheiden, keine weiteren Aufgaben zu erteilen, bleibt seine Verpflichtung zur Zahlung des vereinbarten Stundenkontingents bis zum Ende der Vertragslaufzeit bestehen. Eine Reduzierung des Stundenkontingents oder vorzeitige Beendigung der Dienstleistung aus Gründen, die nicht im Verantwortungsbereich des Auftragnehmers liegen, berechtigen den Auftraggeber nicht zur Minderung der vereinbarten Vergütung.
**§ 9 Kündigung des Abonnements **
Die Kündigung des Abonnements kann der Auftraggeber über die Plattform des Anbieters oder per E-Mail erklären. Die Kündigung erfolgt zum Ende des aktuellen Abrechnungsintervalls. Nach zeitlichem Ablauf des Abrechnungsintervalls verliert der Auftraggeber den Zugriff auf die Dienstleistung des Anbieters und eventuell beauftragte, sich in Arbeit oder Revision befindende Aufträge, die nicht weiter verfolgt werden. Der Zugang zur Plattform bleibt unter Vorbehalt weiter bestehen. Der Zugriff auf die abgelieferten Aufträge kann mit Ablauf des Abrechnungsintervalls verfallen.
§ 10 Haftung
10.1. Der Anbieter haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Ferner haftet der Auftragnehmer für die fahrlässige Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet der Auftragnehmer jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10.2. Bei einer vereinbarten wiederkehrenden Vergütung ist die Haftung des Anbieters auf die Höhe der vereinbarten Vergütung für zwei Monate begrenzt. Der Anbieter haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Pflichtverletzungen der Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers. Für unentgeltlich überlassene Software, z. B. Open-Source-Software, haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
10.3. Der Auftragnehmer haftet, sofern ihm kein Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt, nicht wegen der in den vom Auftragnehmer für den Kunden erstellten Werbemaßnahmen enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden. Ebenso wenig haftet der Auftragnehmer für die patent-, urheber- und markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der im Rahmen des Vertrages gelieferten Ideen, Anregungen, Vorschläge, Konzeptionen und Entwürfe.
§ 11 Verschwiegenheitserklärung
Im Zuge der Erfüllung der Dienstleistung kann es vorkommen, dass der Auftraggeber dem Auftragnehmer vertrauliche Informationen offenlegt. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, diese vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und nicht an unbeteiligte Dritte weiterzugeben. Der Auftragnehmer versichert, dass innerhalb des Unternehmens ausschließlich Personen, die zur Bereitstellung der Dienstleistung für den Auftraggeber benötigt werden, Zugang zu den vertraulichen Informationen haben.
§ 12 Nutzung für Werbezwecke
Der Auftraggeber gewährt dem Auftragnehmer das Recht, die vom Auftragnehmer für den Auftraggeber im Zuge der Dienstleistung erstellten Arbeiten für eigene Werbezwecke zu verwenden. Sollte der Auftraggeber dies nicht wünschen, kann er dem Auftragnehmer formfrei per E-Mail an info@palm-co.de das Recht zur Nutzung der Arbeiten für Werbezwecke entziehen. Hierbei entstehen für den Auftraggeber keinerlei Beeinträchtigungen. Alle Veröffentlichungen bis zu dem Zeitpunkt des Entzugs des Rechts bleiben davon unberührt.
§ 13 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Der Anbieter ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Anbieter wird dem Kunden die Änderungen oder Ergänzungen spätestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Text- oder Schriftform ankündigen. Ist der Kunde mit den Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen nicht einverstanden, so kann er den Änderungen mit einer Frist von einer Woche zum Zeitpunkt des beabsichtigten Wirksamwerdens der Änderungen oder Ergänzungen widersprechen. Der Widerspruch bedarf der Text- oder Schriftform. Widerspricht der Kunde nicht, so gelten die Änderungen oder Ergänzungen der Geschäftsbedingungen als von ihm genehmigt. Der Anbieter wird den Kunden mit der Mitteilung der Änderungen oder Ergänzungen der Bedingungen auf die vorgesehene Bedeutung seines Verhaltens besonders hinweisen.
§ 14 Schlussbestimmungen und Gerichtsstand
14.1. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
14.2. Die Vertragssprache ist Deutsch. Alle Informationen, Verträge und sonstige Dokumente werden ausschließlich in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt. Kundenanfragen, Reklamationen und sonstige Mitteilungen müssen in deutscher Sprache erfolgen, um bearbeitet werden zu können.
14.3. Für alle Streitigkeiten, die aus oder aufgrund dieser Vereinbarung entstehen, gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt für Verbraucher nur, wenn nicht zwingende Verbraucherschutzvorschriften des Staates, in dem der Verbraucher zum Zeitpunkt seiner Bestellung seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entgegenstehen.
14.4. Sofern es sich beim Auftraggeber um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer der Sitz des Auftragnehmers.
Stand: Hannover, Juni 2024